Ballenstedt Hügel
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Pressemitteilungen der Stadt Ballenstedt

 

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Datum 25.05.2021

 13. Eindämmungsverordnung, gültig ab 25.05.201

 

Datum 14.05.2021

 Bundesnotbremse - Lockerungen im Harzkreis

 

Datum 10.05.2021

 Zwölfte Eindämmungsverordnung, gültig ab 07.05.2021

 

Datum 23.04.2021

 Corona-Notbremse tritt ab 24.04.2021 in Kraft

 

Datum 29.03.2021

 Elfte Eindämmungsverordnung, gültig ab 29.03.2021

 

Datum 24.03.2021

+++ Corona Antigen Schnelltest in Ballenstedt +++

Durch die neue Coronavirus-Testverordnung der Bundesregierung wurde der Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Antigentest ermöglicht.

Einmal pro Woche kann sich ab sofort jede Bürgerin und jeder Bürger mittels eines Schnelltestes auf das Coronavirus testen lassen.

Ab sofort bietet die Stadt-Apotheke in Ballenstedt, Breitscheidplatz 6, 06493 Ballenstedt, Ihnen diesen Service an. Das Ergebnis erhalten Sie bereits nach 15 Minuten.

Unter nachstehendem Link können Sie Ihren Termin buchen.

https://www.terminland.eu/stadt-apotheke-ballenstedt/

 

Datum 08.03.2021

 Zehnte Eindämmungs-Verordnung, gültig ab 08.03.2021

 

Datum 04.03.2021

 Pressemitteilung - Ausstellung zu Albrecht dem Bären vor Eröffnung

Datum 12.01.2021

 Änderung zur Neunten Corona-Verordnung, gültig ab 12.02.2021

 

Datum 25.01.2021

 Änderung zur Neunten Corona-Verordnung, gültig ab 25.01.2021

 

Datum 13.01.2021

 Politik zum Anfassen - Ballenstedt und Gemeinnützige Herti-Stiftung legen Grundlage für ein erfolgreiches Jahr 2021 im Zeichen guter Jugendbeteiligung.

 

Datum 11.01.2021

 Änderung zur Neunten Corona-Verordnung, gültig ab 11.01.2021


Datum 15.12.2020

 Neunte Verordnung ab 16.12.2020


Datum 14.12.2020

Rathaus geschlossen

Im Mittelpunkt der im Rahmen der Bekämpfung des Corona-Virus von Bund und Land erlassenen neuen Verordnungen stehen Gebote, um die Infektionsmöglichkeiten von Corona stark einzudämmen. Ausdrücklich werden hierbei Betriebe und Unternehmen aufgefordert, um Weihnachten herum Betriebsferien zu begehen und so die möglichen Kontakte weiter zu reduzieren. Daher ist das Rathaus zwischen dem 24. Dezember 2020 und dem 5. Januar 2021 geschlossen.  Jedoch sind das Standesamt und das Einwohnermeldeamt am 29. Dezember und am 05.Januar   in der Zeit von 09 – 12 Uhr für dringenden Publikumsverkehr nach Terminabsprache geöffnet (das Tragen einer Mund-Nase-Maske ist Pflicht).

 

Datum 30.11.2020

 Corona-Verordnung Sachsen-Anhalt ab 1.12.

 

Datum 27.11.2020

Hilfe für Unternehmen der Stadt Ballenstedt

Soforthilfen für kleine Unternehmen bis 50 Beschäftigte 

Soforthilfen für Unternehmen bis 500 Beschäftigte

- KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigte

 

Datum 30.10.2020

 Z w e i t e V e r o r d n u n g
zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
vom 30. Oktober 2020

 

In Erwartung der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt informiert die Stadt Ballenstedt:

Am 28.10.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder strengere Corona-Regeln beschlossen, welche ab dem 02. November 2020 bis zunächst Ende November gelten. In Kürze soll die nächste Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet werden, welche Rechtsverbindlichkeit bringen wird.

Die Landesregierung hat das bundesweit vereinbarte Herunterfahren des öffentlichen Lebens und privater Kontakte fast vollständig in Landesrecht übertragen. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Ballenstedt entschieden:

Rathaus-Besuch nur mit Termin!

Wer ein Anliegen hat, wird gebeten, sich nach Möglichkeit vorranging telefonisch oder per Mail (039483 – 966 oder rathaus@ballenstedt.de) an die Stadtverwaltung zu wenden. Falls ein persönliches Treffen zwingend nötig ist (z.B. bei Beantragung von Ausweisdokumenten), kann mit der jeweils zuständigen Abteilung ein Termin vereinbart werden. Nur so können die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und ungeregelter Besucherverkehr im Rathaus verhindert werden.

Das Betreten des Rathauses ist nur symptomfrei und mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet.

Ebenfalls nach Terminvereinbarung zu betreten ist die Bibliothek.

Geschlossen ab Montag, den 02. November 2020 sind das Stadtmuseum, das Schloss, das Schlosstheater sowie der Jugendclub Phönix und das Rathaus Rieder. Gleiches gilt für Veranstaltungen und Feiern in Dorfgemeinschaftshäusern, für die Nutzung aller Sportstätten im Rahmen des Freizeit- und Amateursportbetriebes.

Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, werden wir Sie hierüber in Kenntnis setzen.

 

Datum 29.10.2020

 

 Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 zur Eindämmung von Corona

 

  VO Achte SARS-Co-2-EindämmungsVO

 

Datum 02.07.2020

 

 VO Siebte SARS-Co-2-EindämmungsVO

 

Datum 27.05.2020

 

 VO_Sechste_SARS-Co-2-EindämmungsVO

 

Datum 14.05.2020

 

 Verfahrensweise Öffnung Gaststätten ab 18. Mai

 Antrag auf erweiterte Öffnung eines Gaststättengewerbes ab dem 18.05.2020 gemäß § 6a Abs. 2 der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (5. SARS-CoV-2-EindV)

 Antrag auf erweiterte Öffnung eines Gaststättengewerbes ab dem 18.05.2020 gemäß § 6a Abs. 2 der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (5. SARS-CoV-2-EindV)

 

 Elternbrief für die neuen Erstklässler 2020 

 

 Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 5. SARS-CoV-2-EindV). Vom 4. Mai 2020 einschließlich Änderungen durch die Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Vom 12. Mai 2020

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Datum 27.05.2020

+++ Sporthallennutzung für Vereine +++

Auf der Grundlage der gestern veröffentlichten 6. Eindämmungsverordnung ist es für Vereine wieder möglich, ab morgen 28.05.2020 Sporthallen der Stadt Ballenstedt zu nutzen.

Wir müssen allerdings darauf hinweisen, dass eine Nutzungsgenehmigung von jedem Verein individuell beantragt werden muss. Hierbei müssen auch Nutzungs- und Hygienekonzepte der entsprechenden Sportverbände beachtet werden.

Unter anderem muss die Ausübung des Sports kontaktfrei erfolgen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist durchgängig sicherzustellen und genutzte Sportgeräte sind zu desinfizieren.

Kontakt mit der Stadtverwaltung Ballenstedt über 039483 96750 bzw. rathaus@ballenstedt.de .

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Datum 13.05.2020

+++ Hilfestellung für Gastronomen +++

 Am 18. Mai dürfen nun wie langersehnt erste Gaststätten wieder öffnen - allerdings nur mit erheblichen Auflagen.

Aufgrund der Kürze der Zeit wird für die Betreiber von Gaststätten eine mögliche Öffnung eine echte Herausforderung.

Wenn es hierzu Fragen oder Probleme bei der Umsetzung gibt, wenden Sie sich gerne an uns. Wir versuchen Ihnen soweit möglich, jegliche Hilfestellung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Tel.: 039483 / 966 oder per Mail rathaus@ballenstedt.de

 

Datum 06.05.2020 

+++ÖFFNUNG DER SPIELPLÄTZE+++


Ab Freitag, den 8. Mai 2020 sind in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr die Spielplätze der Stadt Ballenstedt und seiner Ortsteile wieder geöffnet. Für den Besuch und die Nutzung zugelassen sind Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres in Begleitung eines Erwachsenen. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Regeln (Abstand, Hygiene etc.) eingehalten werden.

+++ Die Fürstin-Pauline-Bibliothek öffnet wieder ab dem 11. Mai 2020 +++

 Informationen zur Öffnung der Fürstin-Pauline-Bibliothek

 

Datum 05.05.2020

+++ Teilweiser Erlass von Kita-Beiträgen für Mai 2020 +++


Für den Monat Mai 2020 werden die Kita-Beiträge seitens der Stadt Ballenstedt erlassen, soweit keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

Wer die Notbetreuung auch nur wenige Tage in Anspruch genommen hat, ist für den gesamten Monat Mai 2020 beitragspflichtig.

Dies regelt unter anderem ein Runderlass vom 30.04.2020 des Innenministeriums und des Sozialministeriums des Landes Sachsen-Anhalt.

Zudem ändern sich ab sofort die Zeiten für unser Bürgertelefon. Es ist nunmehr zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus erreichbar sowie zusätzlich mittwochs von 9 bis 12 Uhr.

Wir bitten um Berücksichtigung und Verständnis, danke!

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Datum 13.05.2020

  Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung vom 12. Mai 2020

 

Datum 04.05.2020

 Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 5. SARS-CoV-2-EindV

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Wichtig: Bitte beide Formulare ausdrucken und ausgefüllt abgeben !!!

 Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten in dem Gebiet der Stadt Ballenstedt ab 04.05.2020

 Bescheinigung zur Vorlage in den Kindertageseinrichtungen / Horten in dem Gebiet der Stadt Ballenstedt Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus

 

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Datum 29.04.2020

 

+++ Rathaus Ballenstedt ab 4. Mai 2020 wieder für Besucher offen +++


Das Rathaus wird zu den bekannten Sprechzeiten für den Besucherverkehr ab kommenden Montag wieder geöffnet, allerdings zunächst mit Einschränkungen.

Besucherinnen und Besucher werden nur mit vorheriger Terminvereinbarung ins Rathaus gelassen. Bitte vereinbaren Sie im Bedarfsfall einen Termin.

Auch werden sie gebeten, sich vom Telefon an der Zwischentür im Eingangsbereich des Rathauses aus zu melden und werden von dem zu besuchenden Mitarbeiter/in am Eingang abgeholt. Dies gilt vor allem für das Einwohnermelde- und Standesamt. Hier soll vor allem eine Menschenansammlung von Wartenden vermieden werden.

Zudem werden Besucher freundlich gebeten, das Rathaus zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur mit einem Mund- und Nasenschutz zu betreten.

Entsprechende Telefonnummern und Mailadressen finden Sie auf unserer Internetseite.

https://www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/verwaltung/verwaltungsstruktur/stadt-ballenstedt

Vielen Dank!

Ihr Rathausteam

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+++ Maskenpflicht ab Donnerstag den 23.04.2020 +++

Mund und Nase müssen ab Donnerstag, dem 23.04.2020 im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen auch in Ballenstedt abgedeckt werden.

Bislang war der Schutz lediglich dringend empfohlen wurden, was aber kaum Wirkung zeigte. Die Landesregierung hat heute einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind, der Phantasie sind dabei hinsichtlich Form, Farbe oder Stoff kaum Grenzen gesetzt.

Wir bitten in jedem Fall um Beachtung, vielen Dank!

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+++ Ballenstedt trägt blau - Mund- und Nasenschutz +++

Die Stadt Ballenstedt hat für Ihre Bürgerinnen und Bürger Mund- und Nasenschutz gekauft, es gilt die dringende Empfehlung, bspw. beim Einkauf oder im öffentlichen Nahverkehr eine solche Maske zu tragen.

Erhältlich sind die Masken kostenlos ab Montag, den 20. April 2020 in der Ballenstedter Tourist-Information am Anhaltiner Platz in der 17. KW.
Die Öffnungszeiten sind hier Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr.

Weitere Ausgabestellen in der 17. KW mit bestem Dank für die freundliche Unterstützung:

Badeborn – Service Center Badeborn 8 – 17 Uhr
Rieder – Rathaus Rieder 14 – 17 Uhr
Radisleben – DGH Saal am 23.04.2020 10 – 12 Uhr, 16 – 18 Uhr

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Datum 17.04.2020

 

 Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 4. SARS-CoV-2-EindV

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Datum 14.04.2020

 FAQ „Corona“ (Steuern)

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 Fragen und Antworten zum Osterfest

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 Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

(Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 3. SARS-CoV-2-EindV).

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+++ Kinderambulanz und Physiotherapie
vorübergehend im Großen Gasthof +++

Wie uns die kaufmännische Geschäftsleitung der Lungenklinik bestätigte, werden die Kinderambulanz Dr. Werner und die Physiotherapiepraxis Kati Hofmann nach jetzigem Stand ihre Arbeit mit Beginn kommender Woche (15. Kalenderwoche) im Schlosshotel "Großer Gasthof" aufnehmen.

Es wird um telefonische Voranmeldung unter den bekannten Telefonnummern gebeten.

Wir bitten um Beachtung, vor allem bezüglich der telefonischen Voranmeldung. Vielen Dank!

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Datum 30.03.2020

 +++ Corona-Soforthilfe +++

 Corona - Soforthilfe - Antrag

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Datum 27.03.2020

 

  Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Sachsen‐Anhalt

(Zweite SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung – 2. SARS‐CoV‐2‐EindV)

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Datum 26.03.2020

 

+++Gemeinsame Forderung der Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Harz - Verpflichtung zur Übernahme der Elternbeiträge durch das Land Sachsen-Anhalt während der Coronaepidemie +++

 

Aufgrund des aktuell grassierenden neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 15.03.2020 die landesweite Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, darunter auch der Kindertageseinrichtungen, veranlasst.

Die Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Harz fordern daher vom Land Sachsen-Anhalt eine unverzügliche Aufhebung der Zahlung der Kita-Beiträge für Eltern, deren Kinder aufgrund des Erlasses des Sozial- und Gesundheitsministeriums nicht mehr in den Kitas und Horten betreut werden dürfen und für alle Eltern, die in den systemrelevanten Berufen einer Tätigkeit nachgehen für den noch nicht absehbaren Zeitraum der Corona-Pandemie.

Die betroffenen Eltern erwarten aus Sicht der Bürgermeister zu Recht, dass hier eine sozialverträgliche Lösung geschaffen wird.

Die Rettungspakete, die derzeit geschnürt werden, müssen auch für Familien bestmögliche Unterstützung bieten. Die Familien leisteten derzeit Außergewöhnliches. Es ist ihnen nicht zuzumuten, auch noch für nicht erbrachte Leistungen zu zahlen.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier:

 Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haselhoff

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Hier finden Sie:

Wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus – Wo finde ich was? Wer kann helfen? Übersicht zu den Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land Sachsen-Anhalt für Unternehmen und Beschäftigte.


 1. Soforthilfe, Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler

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Datum 25.03.2020

 

+++ Land erlässt neue Verordnung - Ausweitung der Notbetreuung; Schulen und Kitas bleiben bis 19.04. geschlossen+++

 

Als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat das Land Sachsen-Anhalt die 2. Eindämmverordnung erlassen. Diese tritt am 25. März 2020 also heute in Kraft.

Alle Schulen und Kindertagesstätten bleiben demnach bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen.
Mit dieser Verlängerung gelten die Schließungen jetzt genauso lange wie alle anderen erlassenen Beschränkungen.
Für sog. Schlüsselpersonal wird in Teilen der Anspruch auf Notbetreuung auch gewährleistet, wenn nur ein Elternteil zur kritischen Infrastruktur zählt (§ 12 der VO).

Die neuen Regelungen zur Notbetreuung legen u.a. fest: Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden.

Für andere Familien gilt weiterhin, dass eine Notbetreuung dann möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.

Die 2. Eindämmverordnung finden Sie hier:

Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV)


Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - Begründung
(Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV)

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+++ Kita-Beiträge werden für April 2020 ausgesetzt +++

 

In einheitlicher Absprache mit den Bürgermeistern des Landkreises Harz und des Landrates werden die Kita-Beiträge für den Monat April 2020 auch in den Einrichtungen in der Stadt Ballenstedt ausgesetzt, vorbehaltlich einer einheitlichen landesweiten Regelung.

Wir gehen davon aus, dass eine einheitliche landesweite Regelung in Kürze erfolgt.

Der Einzug der Beiträge für den laufenden Monat erfolgt regelmäßigen zum 15. des Monats.

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+++ Unterstützungsangebote für Unternehmen +++

 

Im Sinne der Sicherung der regionalen Wirtschaftsstandorte auch unter den aktuell außergewöhnlichen Bedingungen, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen in Sachsen-Anhalt eingerichtet, welche von der Ausbreitung des Corona Virus betroffen sind.

Die Telefon-Hotline ist unter 0391/567-4750 immer werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.

Weitere Informationen rund um folgende Themen finden Sie unter www.mw.sachsen-anhalt.de
:
• Solo-Selbstständige & Kleinstunternehmer
• Bürgschaften und Garantien
• Tilgungsdarlehen
• Weitere Liquiditätshilfen
• Stundungen & Tilgungsaussetzungen
• Kurzarbeitergeld
• Lohnfortzahlung
• Schließung von Einrichtungen
• Verdienstausfall

https://mw.sachsen-anhalt.de/?fbclid=IwAR0DiAlVH5dbpDNLOMkxkBSk-7MBaj31ORfWhzKa-zmnJoEgoc0Ng9YOgt8

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Datum 20.03.2020

+++Kitanotbetreuung+++


Mit Schreiben vom 19. März 2020 hat das Landesverwaltungsamt den Personenkreis ("Schlüsselpersonen") erweitert, der grundsätzlich einen Anspruch auf Betreuung seines Kindes im Rahmen der gegenwärtigen Pandemie geltend machen kann. Hier heißt es:
"Zu den Schlüsselpersonen (...) gehören beispielsweise Verkaufspersonal im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogerien, Personal in Krisen- und Pandemiestäben von Behörden und Unternehmen, Personal in Geldinstituten, das unmittelbar mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs befasst ist, Angehörige freiwilliger Feuerwehren und von Einheiten des Katastrophenschutzes, Beschäftigte bei der Post, Mitarbeiter*innen bei Behöden, deren Behördenleitung schriftlich bestätigt, dass die jeweilige Person benötigt wird, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen sowie Beraterinnen und Berater in Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen."

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+++Bürgertelefon+++


Ab Montag, den 23.03.2020 können Sie unser Bürgertelefon montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und dann von 13.00 bis 16.00 Uhr unter 039483-96749 erreichen.

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Datum 19.03.2020

+++ Kurzinfos +++

1. Der Wertstoffhof bleibt vorerst geöffnet, bitte in jedem Fall ausreichend Abstand halten.

2. Sämtliche Osterfeuer sind untersagt.

3. Die Harzsparkassenfiliale in Ballenstedt bleibt vorerst geöffnet. Der Sparkassenbus fährt ab nächster Woche nicht mehr.

4. Abiprüfungen bleiben Stand heute Ende April

5. Sekundarschulprüfungen neue Termine ab 11. Mai

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Datum 17.03.2020

+++Aktuelle Informationen zur Situation in Sachsen-Anhalt (Verordnung der Landesregierung am 17.03.2020) +++

Um die weitere Ausweitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen erlassen. Betroffen sind hiervon Veranstaltungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten, den Einzelhandel, Sportstätten und neue Besuchsregelungen in Klinken und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Einschränkungen.
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen dürfen nicht mehr stattfinden, bei weniger als 50 Personen muss sichergestellt werden, dass der Abstand zwischen ihnen mindestens 2 Meter beträgt. Alle Teilnehmenden müssen namentlich erfasst werden. Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben ebenso wie Sportstätten geschlossen. Auch für Gaststätten gelten strengere Regeln: Ladengeschäfte des Einzelhandels werden geschlossen, Ausnahmen gelten für u.a. für Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Postfilialen, Banken, Wochenmärkte, Sanitätshäuser. Der Besuch in Kliniken sowie Pflege- und Wohneinrichtungen werden stark beschränkt. Die Maßnahmen treten ab 18.03.2020, 0:00 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis 19. April 2020.
Den gesamten Wortlaut finden Sie hier:
Landesregierung erlässt Verordnung zur Eindämmung des Corona-​Virus

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Datum 17.03.2020

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+++ Bürgertelefon - Wir sind für Sie da! +++

Die Stadt Ballenstedt hat ab dem 17.03.2020 ein Bürgertelefon für Fragen rund um das Thema Corona und seine Auswirkungen in Ballenstedt eingerichtet.

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+++ Versorgung mit Grundlebensmitteln +++

Ab dem 17.03.2020 wird seitens der Stadt mit entsprechenden Partnern ein Versorgungsservice mit Grundnahrungsmitteln für besonders schutzbedürftige Personen angeboten.

Bitte gerne auch an ältere Mitbürger weitersagen.

Näheres dazu im Anhang.

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Bis einschließlich 30.04.2020 werden im Schlosstheater und anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Ballenstedt sämtliche Veranstaltungen abgesagt bzw. verschoben.

Wir bitten um Verständnis!

 

Datum 16.03.2020

+++ Theaterveranstaltungen werden ab sofort verschoben +++


Die für den 13.03.2020 geplante Veranstaltung "Celtic Rhythms" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird verschoben.

Der neue Termin ist der 13.03.2021 / 19.30 Uhr. 
Die bereits erworbenen Karten behalten bis zu diesem Termin Ihre Gültigkeit.

Die für den 14.03.2020 geplante Veranstaltung "Simon & Garfunkel" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird verschoben
Der neue Termin ist der 09.10.2020 / 19.30 Uhr. 
Die bereits erworbenen Karten behalten bis zu diesem Termin Ihre Gültigkeit.


Die für den 22.03.2020 geplante Veranstaltung "Die Herkuleskeule" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird ggf. verschoben
Der neue Termin ist der 28.08.20 / 19.30 Uhr. 
Die bereits erworbenen Karten behalten bis zu diesem Termin Ihre Gültigkeit.


Die für den 28.03.2020 geplante Veranstaltung "Zauber der Operette" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird ggf. verschoben
Der neue Termin ist der 20.09.2020 / 15.30 Uhr. 
Die bereits erworbenen Karten behalten bis zu diesem Termin Ihre Gültigkeit.

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Datum 14.03.2020

+++Rathaus geschlossen+++

Um die weitere Verbreitung von Corona wirkungsvoll einzudämmen, wird ab Montag, dem 16.03.2020 das Ballenstedter Rathaus geschlossen sein. Wir bitten die Ballenstedter Bürgerinnen und Bürger darum, das Rathaus lediglich in Fällen großer Dringlichkeit zu besuchen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Rathausteam

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern,

die Landesregierung hat bekannt gegeben, dass ab Montag den 16.03.2020 bis einschließlich Ostermontag, den 13.04.2020 alle Schulen und Kindergärten vorsorglich geschlossen werden. Dies betrifft auch ALLE Einrichtungen der Stadt Ballenstedt.

Es haben alle Kindertagesstätten (Kindergarten / Krippe / Grundschulen / Horte) am Montag, den 16.03.2020 geöffnet. Eltern, die in besonders wichtigen Bereichen arbeiten (insbesondere medizinische Versorgung, Rettungsdienste, etc.) können ihre Kinder auch weiterhin in die Einrichtung bringen. Bitte prüfen sie ALLE Möglichkeiten, ab Dienstag, den 17.03.2020 ihre Kinder anderweitig zu versorgen. Das Wichtigste ist die Infektionskette einzudämmen. Wir appelieren an Ihre Umsicht und Ihre Verantwortung. Sollte dies nicht möglich sein, wird jeder Fall einzeln entschieden. Dafür benötigen wir einen formlos begründeten Antrag.

Eine Notbetreuung wird nach aktuellen Stand abgesichert. Für Rückfragen können sich alle Eltern am Montag gern an die für sie zuständige Einrichtung wenden. Die Einrichtungen werden Sie in jeden Fall unterstützen.

Zur Koordination aller notwendigen Maßnahmen wurde für die Stadt Ballenstedt ein Einsatzstab gebildet.

Dr. Michael Knoppik
Bürgermeister

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Datum 13.03.2020

+++Landesregierung Sachsen-Anhalt verfügt Schließung von Schulen und Kitas ab nächsten Montag+++


Ministerpräsident Haseloff hat heute Mittag im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass, um wirkungsvoll gegen die Ausweitung von Corona vorzugehen, ab Montag, dem 16.03.2020 die Schulen, Kitas und Horte geschlossen werden. Zunächst ist diese Maßnahme bis zum 13.04.2020 begrenzt.

Weitere Infos finden Sie hier:
Kitas und Schulen bleiben ab Montag landesweit geschlossen. Die Maßnahme angesichts der Ausbreitung des Coronvirus gab Ministerpräsident Haseloff bei einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag in Magdeburg bekannt.

 

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Bis einschließlich 30.04.2020 werden im Schlosstheater und anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Ballenstedt sämtliche Veranstaltungen abgesagt bzw. verschoben.

Wir bitten um Verständnis!

 

Datum 13.03.2020

+++ Theaterveranstaltungen werden ab sofort verschoben +++


Die für den 13.03.2020 geplante Veranstaltung "Celtic Rhythms" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird verschoben.

Der neue Termin ist der 13.03.2021 / 19.30 Uhr.
Die bereits erworbenen Karten behalten bis zu diesem Termin Ihre Gültigkeit.

Die für den 14.03.2020 geplante Veranstaltung "Simon & Garfunkel" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird verschoben
Der neue Termin ist der 09.10.2020 / 19.30 Uhr. 
Die bereits erworbenen Karten behalten bis zu diesem Termin Ihre Gültigkeit.


Die für den 22.03.2020 geplante Veranstaltung "Die Herkuleskeule" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird ggf. verschoben

Die für den 28.03.2020 geplante Veranstaltung "Zauber der Operette" im Schlosstheater Ballenstedt entfällt und wird ggf. verschoben

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Datum 12.03.2020

+++ Vorrübergehende Schließung +++

Als vorbeugende Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus Covid-19 schließt die Stadt Ballenstedt ab morgen 13. März 2020 bis auf Widerruf die Fürstin Pauline Bibliothek, den Jugendclub Phönix, das Stadtmuseum sowie die städtischen Ausstellungen im Schloss.

Auch die städtischen Sporthallen werden für den Vereinssport ab morgen gesperrt.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich umsichtig und angemessen zu verhalten.

Wir halten Sie über den weiteren Werdegang auch an dieser Stelle auf dem Laufenden.

 

Mit besten Grüßen

Dr. Michael Knoppik

Bürgermeister

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Datum 04.03.2020

 

Informationen zum Verbrennen von Gartenabfällen 2020
in der Stadt Ballenstedt


In diesem Frühjahr 2020 dürfen vom 2. März bis 20. April einmalig pflanzliche Gartenabfälle in den Ortsteilen Asmusstedt, Badeborn, Radisleben und Rieder verbrannt werden.
Das Verbrennen im Herbst ist verboten. In der Gemarkung Ballenstedt mit dem OT Opperode ist das Verbrennen verboten.

Die Möglichkeit zum Verbrennen gilt nur für Gartenabfälle aus privaten Haus- und Kleingärten, der gewerbliche Bereich ist prinzipiell davon ausgenommen. Das Verbrennen soll immer eine Ausnahme darstellen. Grundsätzlich gilt ein Verwertungsgebot, heißt:
Die Kompostierung sollte generell Vorrang haben.

Jeder Haus- und Kleingartenbesitzer sollte prüfen, ob für ihn nicht eine der kostenlosen Möglichkeiten, die die Entsorgungswirtschaft des Landkreis Harz (enwi) anbietet, in Frage kommt. Dazu zählen die Baum- und Strauchschnittsammlungen und die Annahme von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen der enwi.

Sollte keine Alternative zum Verbrennen der pflanzlichen Gartenabfälle bestehen, so sind einige Regeln zu beachten:
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen verboten.

Bevor die Feuer entzündet werden, gilt es besonders folgende Regelungen der Verordnung zu beachten:
Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten bei lang anhaltender, extrem trockener oder feuchter Witterung sowie bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionswetterlagen). Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein.
Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten. Frische oder feuchte Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden.
Beim Verbrennen sollte auf die Einhaltung von Mindestabständen (20 Meter zu Gebäuden,
10 Meter zu Gartenlauben und öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien) geachtet werden.

Bei Fragen zum Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen helfen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Harz unter den Telefonnummern 03941/59 70 57 64 und -57 93 weiter.

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Datum: 17.07.2019

 

Ausstellung zum Ziegenberg im Schloss            

Der Ballenstedter Ziegenberg steht als beeindruckendes Bauzeugnis der deutschen Diktaturerfahrungen des 20. Jahrhunderts: Bis 1945 als nationalsozialistische Erziehungsanstalt genutzt, wurde er anschließend von der SED-Diktatur als Bezirksparteischule weitergenutzt.

In letzter Zeit war der Ballenstedter Ziegenberg wieder häufig Thema, sei es aufgrund eines Eigentümerwechsels, sei es, weil hier Mitte Juni 2019 der Ballenstedter Verein Heimat Bewegen sehr erfolgreich das Kunst- und Kulturevent „Amuse Gueulle“ veranstaltete. „Dieses verstärkte Interesse an diesem denkwürdigen Denkmal war für uns Anlass, uns erneut hiermit zu befassen," so Christian Mühldorfer-Vogt, der zuständige Leiter des Amtes für Bürgerservice und Kultur.

Daher ist ab dem 19. Juli 2019 im Schloss Ballenstedt die Sonderausstellung „Ziegenberg heute und morgen“ zu sehen. Präsentiert werden hier erstmalig alle 23 großformatigen  Arbeiten des Wettbewerbs der Studenten der Landschaftsarchitektur vom Frühjahr 2018. Initiiert wurde dieser Wettbewerb vom Bund der Deutschen Landschaftsarchitekten BdLA, im Mittelpunkt stand die grundsätzliche Frage, wie man zukünftig mit diesem über 30 Hektar großen Denkmal verfahren könne. Die Ausstellung im Festsaal des Schlosses ist bis Mitte September zu besichtigen.

 

Bildunterschrift: Der Festsaal des Ballenstedter Schlosses ist Ausstellungsort von „Der Ziegenberg heute und morgen“. Foto: Stadt Ballenstedt

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Datum: 09.05.2019

Präsentation der Albrecht-Gedenkmedaille im Ballenstedter Schloss - Freier Eintritt in allen Ballenstedter Museen

Bereits zum 42. Mal wird am Sonntag, dem 19.05.2019 der Internationale Museumstag in Deutschland und darüber hinaus begangen. Das hiermit verbundene Ziel formuliert der Deutsche Museumsbund damit, auf die Bedeutung und die Vielfalt der Museen aufmerksam zu machen.

In Ballenstedt nehmen das Filmmuseum, das Stadtmuseum „Wilhelm von Kügelgen“ und das Schloss an dieser bundesweiten Veranstaltung teil. Zwar unterstehen sie unterschiedlichen Trägern, so ist der Park- und Schlossparkverein für das Filmmuseum zuständig, während die Stadt Ballenstedt sowohl das Stadtmuseum wie auch für das Schloss betreibt. Allerdings erheben alle Häuser an diesem Tag keinen Eintritt. „Dieser `Tag der offenen Tür´ richtet sich in erster Linie an unser einheimisches Publikum. Wir wollen ihnen die unterschiedlichen Profile der einzelnen Häuser vorstellen, ggf. sogar einen Blick hinter die Kulissen ermöglichen“, so Christian Mühldorfer-Vogt, Ballenstedter Amtsleiter für Bürgerservice und Kultur.

Da das Schlosstheater ebenfalls zum Schlossensemble gehört, ist diese Einrichtung auch in den Internationalen Museumstag eingebunden, hier wird um 11.00 Uhr eine kostenlose Führung durch dieses älteste in Mitteldeutschland noch bespielte Theater angeboten. Bereits um 10.00 Uhr geht es in die volkskundliche Sammlung des Stadtmuseums „Wilhelm von Kügelgen“. Diese Führung verspricht auch deshalb sehr viel, ist diese hochwertige Sammlung in der Regel nicht öffentlich. Das Ballenstedter Filmmuseum macht seinem Namen in dem Sinne alle Ehre, werden doch an diesem Tag durchgängig Stummfilmklassiker aufgeführt.

Ein wichtiges Highlight dieses Tages in Ballenstedt bildet die erstmalige öffentliche Präsentation des Gedenkmedaille „850. Todesjahr Albrecht der Bär“.In Gegenwart von Eduard Prinz von Anhalt und dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye wird diese Medaille um 15.00 Uhr in der Kirche des Schlosses der Öffentlichkeit präsentiert. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sie auch käuflich zu erwerben.

„Die Präsentation der Gedenkmedaille von Albrecht der Bär bildet einen ersten Ausblick auf das Jahr 2020, in dem die Stadt Ballenstedt sowie andere Kommunen den 850. Todestag begehen,“ so Mühldorfer-Vogt. Bereits um 13.30 Uhr bietet in diesem Rahmen Mühldorfer-Vogt im Schloss unter dem Motto „Blick hinter die Kulissen“ eine Führung an, wo die Entwicklungen der nächsten Jahre dargestellt werden sollen. Die Museen sind von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

 

Bildunterschrift beigefügtes Foto:

Die fertig sanierten Räume im Südflügel des Schlosses können am 19. Mai 2019 besichtigt werden. Foto: Stadt Ballenstedt

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Gebühren für die Letzte Ruhestätte werden angepasst - 08.03.2018

Pressemitteilung der Stadt Ballenstedt

 

Friedhofsatzung der Stadt Ballenstedt überarbeitet. Stadtrat nimmt Kostenspirale kritisch unter die Lupe und stimmt einer Erhöhung zu. Die stetige Erhöhung von Friedhofsgebühren ist einer Studie zufolge in vielen Städten und Gemeinden unerlässlich. Deutschlandweit sind die Orte gezwungen, die Preisschraube kräftig anzuziehen. Erhöhungen um die 100 Prozent sind keine Seltenheit. Das hat auch der Stadtrat der Stadt Ballenstedt erkannt und nimmt die Kostenspirale kritisch unter die Lupe. Auch in Ballenstedt müssen Angehörige mit erhöhten Gebühren rechnen.

 

Kommunalaufsicht macht Druck

„Alle drei Jahre muss neu kalkuliert werden, die Ballenstedter Satzung besteht seit 2011. Deshalb ist eine Kostenanalyse unabdingbar. Die vorgelegten Ergebnisse beruhen auf der Preisentwicklung bei Erd- und Urnenwahlgräbern“, sagt Bürgermeister Michael Knoppik. „Wir sind durch die Kommunalaufsicht angehalten, unsere Friedhöfe möglichst kostendeckend zu betreiben, auch wenn dies persönlich nicht meine Meinung ist.“ „Die Tendenz ist unübersehbar und tendiert zu kleineren und günstigeren Gräbern. Teure Erdbestattungen werden weniger nachgefragt. Ein Urnengrab kostet in der Regel deutlich weniger als ein Sarggrab. Auch der anschließende Aufwand für die Grabpflege ist wesentlich geringer“, erklärt Tina Ludwig von Städtischen Bauamt. Obwohl Gerhard Oertel (CDU) gegen „einen Friedhof, der sich rechnen soll“ ist, wirbt er für die Zustimmung des Stadtrates, da sonst eine Ersatzvornahme seitens der Kommunalaufsicht die Folge sein könnte.

Preisanstieg gerechtfertigt

„Die kalkulierte Gebühr beinhaltet neben dem Erwerb der Grabstätte auch deren Beräumung. Viele Leistungen erbringen jetzt die Bestatter, deshalb wurde die Satzung auch hier der neuen Sachlage angepasst“, ergänzt Franziska Roewer, die gemeinsam mit Tina Ludwig die Vorlage erarbeitet hat. „Die veränderte Situation auf den Friedhöfen der Stadt Ballenstedt hat zur Folge, dass an der Gebührenschraube gedreht werden muss“, so Roewer.

Friedhöfe in den Ortsteilen sind jetzt Teil der Satzung

Jürgen Rössling (Bürgerbündnis Rieder) kritisiert insbesondere die Gebührenerhöhung im Ortsteil Rieder, der mit einem Antrag an den Stadtrat einhergeht. Im Namen der Bürger von Rieder ist er nicht gegen einen Anstieg der Gebühren, jedoch solle dieser angemessener gestaltet werden. Der Antrag wird abgelehnt, auch deswegen, weil seit 2005 nicht neu kalkuliert wurde. Die Ruhezeiten werden vereinheitlicht - 25 Jahre betragen sie bei einem Erd-, 10 Jahre bei einem Kinder- und 20 Jahre bei einem Urnengrab. Freitags und samstags sind jetzt Bestattungen ohne Antrag möglich.

Kulturhistorische Bedeutung

Karl-Heinz Meyer (Die Linke) weist auf die geschichtliche Bedeutung von Gräbern auf den Friedhöfen hin und fordert deren Bestand. Gerade auf den Friedhöfen werde die Geschichte einer Stadt sichtbar. Oft sind dort Gräber von Personen zu finden, die zu Lebzeiten künstlerische, kulturelle, wirtschaftliche oder sportliche Verdienste erworben haben. Auch Mitglieder des Herzogshauses Anhalt sind auf dem Ballenstedter Friedhof bestattet.

 

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im März in Kraft.

Pressestelle – Stadt Ballenstedt Tel. 039483 96726

 08.03.2018 - Gebühren für Letzte Ruhestätte werden angepasst

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