Ballenstedt Hügel
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Pressemitteilungen der Stadt Ballenstedt

 

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22.11.2021

+++Veränderte Zugangsregeln im Ballenstedter Rathaus+++

Aufgrund der neuen Zahlen der Corona-Pandemie gelten ab Montag, den 22.11.2021 neue Einschränkungen beim Betreten des Rathauses.

1. Ab Montag gilt für das Betreten der Einrichtungen der Stadt Ballenstedt für Besucher die 3G Regel. Im Rathaus werden ab Montag, 22.11.2021, nur noch Termine mit vorheriger Terminvereinbarung abgehalten.
2. Die Möglichkeit, Passfotos im Haus fertigen zu lassen, wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
3. Es werden Anwesenheitslisten für jeden Besucher/Besucherin geführt. Die Nachweise über den Impf- bzw. Teststatus werden von allen Besuchern abgefordert,eventuell notwendige Tests sind vor den Augen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters vorzunehmen. Die Tests werden nicht von der Stadt gestellt.

 

14.09.2021

 Termine Sammlung biologischer Abfälle im Herbst

 

Datum 02.09.2021

 Verschiebung der Entsorgung im Stadtgebiet Ballenstedt

 

Datum 04.03.2021

 Pressemitteilung - Ausstellung zu Albrecht dem Bären vor Eröffnung

 

Datum 13.01.2021

 Politik zum Anfassen - Ballenstedt und Gemeinnützige Herti-Stiftung legen Grundlage für ein erfolgreiches Jahr 2021 im Zeichen guter Jugendbeteiligung.

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Wichtig: Bitte beide Formulare ausdrucken und ausgefüllt abgeben !!!

 Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten in dem Gebiet der Stadt Ballenstedt ab 04.05.2020

 Bescheinigung zur Vorlage in den Kindertageseinrichtungen / Horten in dem Gebiet der Stadt Ballenstedt Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus

 

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+++ Maskenpflicht ab Donnerstag den 23.04.2020 +++

Mund und Nase müssen ab Donnerstag, dem 23.04.2020 im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen auch in Ballenstedt abgedeckt werden.

Bislang war der Schutz lediglich dringend empfohlen wurden, was aber kaum Wirkung zeigte. Die Landesregierung hat heute einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind, der Phantasie sind dabei hinsichtlich Form, Farbe oder Stoff kaum Grenzen gesetzt.

Wir bitten in jedem Fall um Beachtung, vielen Dank!

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Datum 04.03.2020

 

Informationen zum Verbrennen von Gartenabfällen 2020
in der Stadt Ballenstedt


In diesem Frühjahr 2020 dürfen vom 2. März bis 20. April einmalig pflanzliche Gartenabfälle in den Ortsteilen Asmusstedt, Badeborn, Radisleben und Rieder verbrannt werden.
Das Verbrennen im Herbst ist verboten. In der Gemarkung Ballenstedt mit dem OT Opperode ist das Verbrennen verboten.

Die Möglichkeit zum Verbrennen gilt nur für Gartenabfälle aus privaten Haus- und Kleingärten, der gewerbliche Bereich ist prinzipiell davon ausgenommen. Das Verbrennen soll immer eine Ausnahme darstellen. Grundsätzlich gilt ein Verwertungsgebot, heißt:
Die Kompostierung sollte generell Vorrang haben.

Jeder Haus- und Kleingartenbesitzer sollte prüfen, ob für ihn nicht eine der kostenlosen Möglichkeiten, die die Entsorgungswirtschaft des Landkreis Harz (enwi) anbietet, in Frage kommt. Dazu zählen die Baum- und Strauchschnittsammlungen und die Annahme von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen der enwi.

Sollte keine Alternative zum Verbrennen der pflanzlichen Gartenabfälle bestehen, so sind einige Regeln zu beachten:
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen verboten.

Bevor die Feuer entzündet werden, gilt es besonders folgende Regelungen der Verordnung zu beachten:
Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten bei lang anhaltender, extrem trockener oder feuchter Witterung sowie bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionswetterlagen). Die zu verbrennenden Gartenabfälle müssen trocken sein.
Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten. Frische oder feuchte Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden.
Beim Verbrennen sollte auf die Einhaltung von Mindestabständen (20 Meter zu Gebäuden,
10 Meter zu Gartenlauben und öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien) geachtet werden.

Bei Fragen zum Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen helfen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Harz unter den Telefonnummern 03941/59 70 57 64 und -57 93 weiter.

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Datum: 17.07.2019

 

Ausstellung zum Ziegenberg im Schloss            

Der Ballenstedter Ziegenberg steht als beeindruckendes Bauzeugnis der deutschen Diktaturerfahrungen des 20. Jahrhunderts: Bis 1945 als nationalsozialistische Erziehungsanstalt genutzt, wurde er anschließend von der SED-Diktatur als Bezirksparteischule weitergenutzt.

In letzter Zeit war der Ballenstedter Ziegenberg wieder häufig Thema, sei es aufgrund eines Eigentümerwechsels, sei es, weil hier Mitte Juni 2019 der Ballenstedter Verein Heimat Bewegen sehr erfolgreich das Kunst- und Kulturevent „Amuse Gueulle“ veranstaltete. „Dieses verstärkte Interesse an diesem denkwürdigen Denkmal war für uns Anlass, uns erneut hiermit zu befassen," so Christian Mühldorfer-Vogt, der zuständige Leiter des Amtes für Bürgerservice und Kultur.

Daher ist ab dem 19. Juli 2019 im Schloss Ballenstedt die Sonderausstellung „Ziegenberg heute und morgen“ zu sehen. Präsentiert werden hier erstmalig alle 23 großformatigen  Arbeiten des Wettbewerbs der Studenten der Landschaftsarchitektur vom Frühjahr 2018. Initiiert wurde dieser Wettbewerb vom Bund der Deutschen Landschaftsarchitekten BdLA, im Mittelpunkt stand die grundsätzliche Frage, wie man zukünftig mit diesem über 30 Hektar großen Denkmal verfahren könne. Die Ausstellung im Festsaal des Schlosses ist bis Mitte September zu besichtigen.

 

Bildunterschrift: Der Festsaal des Ballenstedter Schlosses ist Ausstellungsort von „Der Ziegenberg heute und morgen“. Foto: Stadt Ballenstedt

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Datum: 09.05.2019

Präsentation der Albrecht-Gedenkmedaille im Ballenstedter Schloss - Freier Eintritt in allen Ballenstedter Museen

Bereits zum 42. Mal wird am Sonntag, dem 19.05.2019 der Internationale Museumstag in Deutschland und darüber hinaus begangen. Das hiermit verbundene Ziel formuliert der Deutsche Museumsbund damit, auf die Bedeutung und die Vielfalt der Museen aufmerksam zu machen.

In Ballenstedt nehmen das Filmmuseum, das Stadtmuseum „Wilhelm von Kügelgen“ und das Schloss an dieser bundesweiten Veranstaltung teil. Zwar unterstehen sie unterschiedlichen Trägern, so ist der Park- und Schlossparkverein für das Filmmuseum zuständig, während die Stadt Ballenstedt sowohl das Stadtmuseum wie auch für das Schloss betreibt. Allerdings erheben alle Häuser an diesem Tag keinen Eintritt. „Dieser `Tag der offenen Tür´ richtet sich in erster Linie an unser einheimisches Publikum. Wir wollen ihnen die unterschiedlichen Profile der einzelnen Häuser vorstellen, ggf. sogar einen Blick hinter die Kulissen ermöglichen“, so Christian Mühldorfer-Vogt, Ballenstedter Amtsleiter für Bürgerservice und Kultur.

Da das Schlosstheater ebenfalls zum Schlossensemble gehört, ist diese Einrichtung auch in den Internationalen Museumstag eingebunden, hier wird um 11.00 Uhr eine kostenlose Führung durch dieses älteste in Mitteldeutschland noch bespielte Theater angeboten. Bereits um 10.00 Uhr geht es in die volkskundliche Sammlung des Stadtmuseums „Wilhelm von Kügelgen“. Diese Führung verspricht auch deshalb sehr viel, ist diese hochwertige Sammlung in der Regel nicht öffentlich. Das Ballenstedter Filmmuseum macht seinem Namen in dem Sinne alle Ehre, werden doch an diesem Tag durchgängig Stummfilmklassiker aufgeführt.

Ein wichtiges Highlight dieses Tages in Ballenstedt bildet die erstmalige öffentliche Präsentation des Gedenkmedaille „850. Todesjahr Albrecht der Bär“.In Gegenwart von Eduard Prinz von Anhalt und dem Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye wird diese Medaille um 15.00 Uhr in der Kirche des Schlosses der Öffentlichkeit präsentiert. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sie auch käuflich zu erwerben.

„Die Präsentation der Gedenkmedaille von Albrecht der Bär bildet einen ersten Ausblick auf das Jahr 2020, in dem die Stadt Ballenstedt sowie andere Kommunen den 850. Todestag begehen,“ so Mühldorfer-Vogt. Bereits um 13.30 Uhr bietet in diesem Rahmen Mühldorfer-Vogt im Schloss unter dem Motto „Blick hinter die Kulissen“ eine Führung an, wo die Entwicklungen der nächsten Jahre dargestellt werden sollen. Die Museen sind von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

 

Bildunterschrift beigefügtes Foto:

Die fertig sanierten Räume im Südflügel des Schlosses können am 19. Mai 2019 besichtigt werden. Foto: Stadt Ballenstedt

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Gebühren für die Letzte Ruhestätte werden angepasst - 08.03.2018

Pressemitteilung der Stadt Ballenstedt

 

Friedhofsatzung der Stadt Ballenstedt überarbeitet. Stadtrat nimmt Kostenspirale kritisch unter die Lupe und stimmt einer Erhöhung zu. Die stetige Erhöhung von Friedhofsgebühren ist einer Studie zufolge in vielen Städten und Gemeinden unerlässlich. Deutschlandweit sind die Orte gezwungen, die Preisschraube kräftig anzuziehen. Erhöhungen um die 100 Prozent sind keine Seltenheit. Das hat auch der Stadtrat der Stadt Ballenstedt erkannt und nimmt die Kostenspirale kritisch unter die Lupe. Auch in Ballenstedt müssen Angehörige mit erhöhten Gebühren rechnen.

 

Kommunalaufsicht macht Druck

„Alle drei Jahre muss neu kalkuliert werden, die Ballenstedter Satzung besteht seit 2011. Deshalb ist eine Kostenanalyse unabdingbar. Die vorgelegten Ergebnisse beruhen auf der Preisentwicklung bei Erd- und Urnenwahlgräbern“, sagt Bürgermeister Michael Knoppik. „Wir sind durch die Kommunalaufsicht angehalten, unsere Friedhöfe möglichst kostendeckend zu betreiben, auch wenn dies persönlich nicht meine Meinung ist.“ „Die Tendenz ist unübersehbar und tendiert zu kleineren und günstigeren Gräbern. Teure Erdbestattungen werden weniger nachgefragt. Ein Urnengrab kostet in der Regel deutlich weniger als ein Sarggrab. Auch der anschließende Aufwand für die Grabpflege ist wesentlich geringer“, erklärt Tina Ludwig von Städtischen Bauamt. Obwohl Gerhard Oertel (CDU) gegen „einen Friedhof, der sich rechnen soll“ ist, wirbt er für die Zustimmung des Stadtrates, da sonst eine Ersatzvornahme seitens der Kommunalaufsicht die Folge sein könnte.

Preisanstieg gerechtfertigt

„Die kalkulierte Gebühr beinhaltet neben dem Erwerb der Grabstätte auch deren Beräumung. Viele Leistungen erbringen jetzt die Bestatter, deshalb wurde die Satzung auch hier der neuen Sachlage angepasst“, ergänzt Franziska Roewer, die gemeinsam mit Tina Ludwig die Vorlage erarbeitet hat. „Die veränderte Situation auf den Friedhöfen der Stadt Ballenstedt hat zur Folge, dass an der Gebührenschraube gedreht werden muss“, so Roewer.

Friedhöfe in den Ortsteilen sind jetzt Teil der Satzung

Jürgen Rössling (Bürgerbündnis Rieder) kritisiert insbesondere die Gebührenerhöhung im Ortsteil Rieder, der mit einem Antrag an den Stadtrat einhergeht. Im Namen der Bürger von Rieder ist er nicht gegen einen Anstieg der Gebühren, jedoch solle dieser angemessener gestaltet werden. Der Antrag wird abgelehnt, auch deswegen, weil seit 2005 nicht neu kalkuliert wurde. Die Ruhezeiten werden vereinheitlicht - 25 Jahre betragen sie bei einem Erd-, 10 Jahre bei einem Kinder- und 20 Jahre bei einem Urnengrab. Freitags und samstags sind jetzt Bestattungen ohne Antrag möglich.

Kulturhistorische Bedeutung

Karl-Heinz Meyer (Die Linke) weist auf die geschichtliche Bedeutung von Gräbern auf den Friedhöfen hin und fordert deren Bestand. Gerade auf den Friedhöfen werde die Geschichte einer Stadt sichtbar. Oft sind dort Gräber von Personen zu finden, die zu Lebzeiten künstlerische, kulturelle, wirtschaftliche oder sportliche Verdienste erworben haben. Auch Mitglieder des Herzogshauses Anhalt sind auf dem Ballenstedter Friedhof bestattet.

 

Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im März in Kraft.

Pressestelle – Stadt Ballenstedt Tel. 039483 96726

 08.03.2018 - Gebühren für Letzte Ruhestätte werden angepasst

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