
Der Stadtrat
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Ballenstedt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.