Ballenstedt Hügel
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Fundsachen

Eine Fundsache ist ein Gegenstand, den jemand gefunden hat. Dieser ist dem Besitzer ohne Absicht abhanden gekommen.

Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro gefunden haben, müssen Sie diesen bei der Stadt Ballenstedt abgeben. Es folgt eine Fundanzeige, wobei der Gegenstand, der Fundort, die Fundzeit, sowie Ihre Personalien aufgenommen werden. Fundgegenstände mit einem Wert bis zu 5 Euro sind nicht anzeigepflichtig. Gefundene Haustiere werden vom Tierheim in Quedlinburg übernommen.

Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie einen Gegenstand im Stadtgebiet Ballenstedt verloren haben, wenden Sie sich bitte an:


Stadt Ballenstedt
Ordnungsamt
Frau Wagner
06493 Ballenstedt
Telefon 039483/96-724 
E-Mail: rathaus@ballenstedt.de

Aufbewahrungsfrist: Die Stadt Ballenstedt ist verpflichtet die gefundenen Gegenstände 6 Monate ab der Anzeige des Fundes aufzubewahren. Wenn nach dieser Zeit der Besitzer weder bekannt ist noch sich selbst bei der Stadt Ballenstedt meldet um die Fundsache abzuholen, erwirbt der Finder den gefundenen Gegenstand.
Finderlohn: Der Eigentümer der Fundsache schuldet dem Finder Finderlohn. Bei einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn 5 %, bei einem Mehrwert von 500 Euro kommen zusätzlich 3 % hinzu. Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes