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Kommunale Wärmeplanung - Entwurf

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ballenstedt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung in Ballenstedt

 

1.  Hintergrund

Gemäß Stadtratsbeschluss ist die Stadt Ballenstedt dabei die kommunale Wärmeplanung erstellen zu lassen.

Die Kommunale Wärmeplanung dient der strategischen Ausrichtung der zukünftigen Wärmeversorgung und verfolgt das Ziel, eine klimaneutrale, verlässliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung für alle Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Der Wärmeplan enthält insbesondere:

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Ballenstedt inklusive Ortsteile (Eignungsprüfung gemäß §14 Wärmeplanungsgesetz – WPG)

Die Bestandsanalyse nach § 15 WPG und die Potentialanalyse nach § 16 WPG wurden am 30.09.2025 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen erfolgte die Erarbeitung des Entwurfes für

- das Zielszenario nach § 17 WPG,

- die Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach               § 18 WPG,

- die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG,

- sowie die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse, die im weiteren Verlauf des Planungsprozesses überarbeitet und verfeinert werden können.

 

2. Öffentliche Auslegung

Der Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung liegt in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026

 

3. Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Bürgerinnen und Bürger, Verbände sowie sonstige Interessierte können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur vorliegenden Kommunalen Wärmeplanung abgeben.

Stellungnahmen sind zu richten an:

Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12

06493 Ballenstedt
oder per E-Mail an: klimaschutz@ballenstedt.de

 

 

 

 

Kommunale Wärmeplanung Ballenstedt - Link

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