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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 "Solarpark Rieder-Ballenstedt"

 

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Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 „Solarpark Rieder-Ballenstedt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 „Solarpark Rieder-Ballenstedt“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.42 „Solarpark Rieder-Ballenstedt“ einschl. der Begründung und Gutachten liegt in der Zeit vom 

 20.08.2024 bis zum 20.09.2024

im Bauverwaltungsamt (Zimmer 17) der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12 in 06493 Ballenstedt während folgender Zeiten

Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt. de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel. stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.

Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen; dies sind die Kontaktdaten und die E-Mail-Adresse sowie alle Informationen, die Sie uns im Rahmen der Stellungnahmen mitteilen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfügbar:

-          Entwurf Umweltbericht (als Teil der Begründung Stand April 2024)

-          artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-          Blendgutachten

-          Landschaftsbildbewertung

-          FFH-Vorprüfung

 

Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar:

-          Ministerium für Infrastruktur und Digitales

-          Regionale Planungsgemeinschaft Harz

-          Landesverwaltungsamt

-          Landesamt für Umweltschutz

-          Landesamt für Denkmalpflege –

-          Landesamt für Geologie und Bergwesen

-          Landesstraßenbaubehörde

-          Amt für Landwirtschaft, Flurbereinigung und Forsten

-          Landkreis Harz

-          Mitteldeutsche Netzgesellschaft

 

Ballenstedt, den 30.07.2024                              Bürgermeister                                      Siegel

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 Solarpark-Rieder-Ballenstedt_ BPlan-Nr42_Begruendung-mit-Umweltbericht_E_2024-04-02

 Solarpark-Rieder-Ballenstedt_ Vorhaben- und Erschließungsplan_E_2024-04-02

 Solarpark-Rieder-Ballenstedt_BPlan 42-Planzeichnung_E_2024-04-02

 Artenschutzbeitrag Solarpark Rieder-Ballenstedt

 Blendgutachten Solarpark Rieder-Ballenstedt

 Landschaftsbildbewertung Solarpark Rieder-Ballenstedt

 Solarpark Rieder-Ballenstedt_FFH VA