
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage an der B185“
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 beschlossen, den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage an der B185“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage an der B185“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes einschl. der Begründung und des Umweltberichts in der Zeit vom
29.08.2023 bis zum 29.09.2023
durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.
Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 29.08.2023 bis zum 29.09.2023 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten:
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- Der Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern
Hierzu kann von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage an der B185“unberücksichtigt bleiben.
Ballenstedt, den 01.08.2023 Bürgermeister Siegel
