Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Asmusstedt, Badeborn, Opperode, Radisleben und Rieder
Bekanntmachung über die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Asmusstedt, Badeborn, Opperode, Radisleben und Rieder
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat mit Beschluss vom 19.10.2023 die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Ballenstedt und der Ortsteile Asmusstedt, Badeborn, Opperode, Radisleben und Rieder beschlossen.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
26.02.2024 bis zum 27.03.2024
durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.
Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 26.02.2024 bis zum 27.03.2024 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten:
montags | 8 - 12 Uhr |
dienstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr |
mittwochs | 8 - 12 Uhr |
donnerstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr |
freitags | 8 - 12 Uhr |
eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfügbar:
Entwurf Umweltbericht als Teil der Begründung (Stand Februar 2024)
- Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange bei Durchführung des Vorhabens zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere und Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen
- Planungsvorgaben, Planungsziele und Planinhalt
- Relevante Umweltschutzziele und ihre Berücksichtigung im Plan
- Betrachtung der Einzelstandorte
- Prüfung von Planungsalternativen
- Gesamtabwägung
Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar:
Zum Vorentwurf März 2016
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Badeborn, Radisleben und Rieder, Vorentwurf März 2016
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Obere Naturschutzbehörde vom 17.05.2016
- Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten
- Stellungnahme des Landkreis Harz vom 20.05.2016
- Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu den Schutzgebieten
- Hinweise der Unteren Wasserbehörde zum Gewässerschutz, zu den Überschwemmungsgebieten, zu den Gewässern II. Ordnung
- Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz u.a. hinsichtl. Realisierung von Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen – Anhalt vom 02.05.2016 und 03.05.2016
- Bestätigung der aufgeführten archäologischen Kulturdenkmale und weitergehende Ausführungen dazu
- Keine Bedenken der Bau- und Kunstdenkmalpflege
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 17.05.2016
- Keine Bedenken
- Redaktionelle Hinweise zu den Grundwasserleitern
- Hinweis auf die Hartgesteinslagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 12.05.2016
- Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ vom 19.04.2016
Zum Entwurf Juni 2016
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Badeborn, Radisleben und Rieder, Entwurf Juni 2016
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Obere Naturschutzbehörde (Referat 407) vom 18.08.2016
- Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten
- Stellungnahme des Landkreis Harz vom 19.08.2016
- Keine Einwände seitens der Unteren Naturschutzbehörde
- Hinweise der Unteren Wasserbehörde zu erfolgten Grabenöffnungen im Stadtgebiet, zu den Überschwemmungsgebieten
- Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz u.a. hinsichtl. Realisierung von Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen – Anhalt vom 05.08.2016
- Hinweis auf Übernahme von raumbedeutsamen Baudenkmalen
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 11.08.2016
- Keine Bedenken
- Redaktionelle Hinweise zu den Grundwasserleitern
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 10.08.2016
- Keine Einwände
- Hinweise zu möglichen landwirtschaftlichen Emissionen
- Hinweis auf sparsame Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen vor allem hinsichtlich Photovoltaikfreiflächenanlagen
- Stellungnahme des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ vom 19.07.2016
Zum Entwurf Dezember 2018
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Badeborn, Radisleben und Rieder, Entwurf Dezember 2018
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Obere Naturschutzbehörde (Referat 407) vom 25.03.2019
- Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten
- Stellungnahme des Landkreis Harz vom 15.04.2019
- Keine Einwände seitens der Unteren Naturschutzbehörde, Hinweise zu den Sondergebieten SO 13 „Am Mühlfeld“, SO 15 „Erholung“, SO 16 „Am Zehling“ Erholung und SO 11 Gaststätte, Beherbergung - Selkemühle
- Hinweise der Unteren Wasserbehörde zu den Überschwemmungsgebieten
- Hinweise der Unteren Forstbehörde zur ergänzenden Darstellung von Waldgebieten
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 15.04.2019
- Keine Hinweise
- Ausführungen zur Bedeutsamkeit einer Nachfolgelagerstätte für den Grauwackeabbau Rieder
- Hinweis auf oberflächennahe Verbreitung des Oberen Buntsandsteins
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 29.03.2019
- Hinweis auf Verzicht von Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 25.03.2019
- Verweis auf die „Selke“ als Gewässer 1. Ordnung
- Stellungnahme des Harzklub Zweigverein Ballenstedt vom 14.04.2019
- Redaktionelle Hinweise bzgl. der Wanderwege, Rad- und Fußwege
Zum Entwurf Dezember 2022
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Badeborn, Radisleben und Rieder, Entwurf September 2022
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Wasser, vom 27.02.2023
- Hinweise zum Überschwemmungsgebiet hinsichtl. Gebiet SO 12 beachten
- Besondere Schutzvorschriften sind zu beachten und einzuhalten
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Obere Naturschutzbehörde (Referat 407) vom 16.02.2024
- Auflistung der Schutzgebiete gem. Naturschutzrecht im Geltungsbereich
- Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten
- Stellungnahme des Landkreis Harz vom 27.02.2023/ 13.02.2023 / 15.02.2023 / 16.02.2023 / 08.02.2023
- Keine Einwände seitens der Unteren Naturschutzbehörde, Hinweise zu der Wohnbaufläche W 7 „An den Lohden“, zu den Sondergebieten SO 18 „Erholung“, SO 13 „PV-Anlage „Am Mühlfeld“ “, SO 16 „Medizinische Einrichtung“ sowie in Rieder zur Wohnbaufläche W 1, Erweiterung des Gewerbegebietes „Überm Dorfe“ und SO 5 PV-Anlage nördlich der Ballenstedter Straße, in Radisleben zum SO 1,
Hinweise auf nicht mehr existierende Naturdenkmale
- Hinweise der Unteren Wasserbehörde zum Überschwemmungsgebiet bzgl. des SO 12 und zur notwendigen Umverlegung und Öffnung der „Getel“ zwischen „Am Zehling“ und „Felsenkellerweg“ infolge des Vorhabens „OU Ballenstedt“
- Hinweise der Unteren Forstbehörde zur Erweiterung des bestehenden Tagebaus der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH Harzer Grauwacke Rieder im Eulenbachtal und entsprechender Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen insbesondere in Form von Erstaufforstung
- Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde – Keine Bedenken
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 13.03.2023
- Ergänzende Hinweise zu den Nutzungsbeschränkungen durch Altbergbau in Badeborn und Rieder
- Redaktionelle Richtigstellung der Lage des Geotops 4233-05
- Ausführungen zum Steinbruch nördlich des Hirschteiches
- Ausführungen zum Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Hartgesteintagebaus Rieder
- Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen bezogen auf das Schutzgut Boden
- Hinweis auf subrosionsgefährdete Horizonte im nördlichen Bereich von Ballenstedt, in Badeborn, Radisleben und Rieder, Gefährdung wird als sehr gering eingeschätzt
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 21.02.2023
- Hinweise zum SO 5 Rieder, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch PV-Anlage – dem wird nicht zugestimmt
- Bitte um Berücksichtigung der Planfeststellung der OU Ballenstedt B 185
- Stellungnahme des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 13.03.2023
- Betroffene Bereiche werden nicht verändert, daher keine Einwände
- Hinweis im Bereich der Selkemühle stehen Böschungen und Gewässer als Natura2000- FFH Gebiet unter Schutz, das Vorhaben befindet sich teilweise im Überschwemmungsgebiet der Selke
- Stellungnahme Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt vom 02.03.2023
- Keine Einwände
Ballenstedt, den 06.02.2024 Bürgermeister Siegel