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Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Asmusstedt, Badeborn, Opperode, Radisleben und Rieder

Bekanntmachung über die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Ballenstedt mit den Ortsteilen Asmusstedt, Badeborn, Opperode, Radisleben und Rieder

Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat mit Beschluss vom 19.10.2023 die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Ballenstedt und der Ortsteile Asmusstedt, Badeborn, Opperode, Radisleben und Rieder beschlossen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 

26.02.2024 bis zum 27.03.2024

durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.

 

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 26.02.2024 bis zum 27.03.2024 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten:

 

montags 8 - 12 Uhr
dienstags 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr
mittwochs 8 - 12 Uhr
donnerstags 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr
freitags 8 - 12 Uhr

 

eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfügbar:

Entwurf Umweltbericht als Teil der Begründung (Stand Februar 2024)

Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar:

Zum Vorentwurf März 2016

         - Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten

          - Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu den Schutzgebieten 
          - Hinweise der Unteren Wasserbehörde zum Gewässerschutz, zu den Überschwemmungsgebieten, zu den Gewässern II. Ordnung

          - Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz u.a. hinsichtl. Realisierung von Kompensationsmaßnahmen

          - Bestätigung der aufgeführten archäologischen Kulturdenkmale und weitergehende Ausführungen dazu
          - Keine Bedenken der Bau- und Kunstdenkmalpflege

          - Keine Bedenken
          - Redaktionelle Hinweise zu den Grundwasserleitern
          - Hinweis auf die Hartgesteinslagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung


Zum Entwurf Juni 2016

          - Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten

          - Keine Einwände seitens der Unteren Naturschutzbehörde
          - Hinweise der Unteren Wasserbehörde zu erfolgten Grabenöffnungen im Stadtgebiet, zu den Überschwemmungsgebieten
          - Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zum Bodenschutz u.a. hinsichtl. Realisierung von Kompensationsmaßnahmen

          - Hinweis auf Übernahme von raumbedeutsamen Baudenkmalen

          - Keine Bedenken
          - Redaktionelle Hinweise zu den Grundwasserleitern

          - Keine Einwände
          - Hinweise zu möglichen landwirtschaftlichen Emissionen
          - Hinweis auf sparsame Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen vor allem hinsichtlich Photovoltaikfreiflächenanlagen


Zum Entwurf Dezember 2018

         - Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht beachten

         - Keine Einwände seitens der Unteren Naturschutzbehörde, Hinweise zu den Sondergebieten SO 13 „Am Mühlfeld“, SO 15 „Erholung“, SO 16 „Am Zehling“ Erholung und SO 11 Gaststätte, Beherbergung - Selkemühle
         - Hinweise der Unteren Wasserbehörde zu den Überschwemmungsgebieten
         - Hinweise der Unteren Forstbehörde zur ergänzenden Darstellung von Waldgebieten

          - Keine Hinweise
          - Ausführungen zur Bedeutsamkeit einer Nachfolgelagerstätte für den Grauwackeabbau Rieder
          - Hinweis auf oberflächennahe Verbreitung des Oberen Buntsandsteins

           - Hinweis auf Verzicht von Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

         - Verweis auf die „Selke“ als Gewässer 1. Ordnung

          - Redaktionelle Hinweise bzgl. der Wanderwege, Rad- und Fußwege

 

Zum Entwurf Dezember 2022

Hinweise auf nicht mehr existierende Naturdenkmale

 

Ballenstedt, den 06.02.2024                     Bürgermeister                                    Siegel

 

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 Begründung Entwurf Februar 2024

 Archäologisches Beiblatt Entwurf Sept. 2022

 Entwurf 2024 Badeborn

 Entwurf 2024 Ballenstedt Nord

 Entwurf 2024 Ballenstedt Süd

 Entwurf 2024 Radisleben

 Entwurf 2024 Rieder

 Stellungnahmen 23_24

 

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