Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Poststraße“ der Stadt Ballenstedt
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 30.05.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Poststraße“ – (ehemalige Gärtnerei) öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB entwickelt.
Das Plangebiet befindet sich innerorts von Ballenstedt zwischen Poststraße und Allee. Es umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Ballenstedt, Flur 6, Flurstücke 666, 667/1, 1275, 1277, 1279, 1281, 1282 und 1283 mit einer Gesamtgröße von ca. 0,7 ha. Das Plangebiet ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Wohngebiet Poststraße“ mit der Begründung liegt in der Zeit vom
20.08.2024 bis zum 20.09.2024
Im Bauverwaltungsamt (Zimmer 17) der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12 in 06493 Ballenstedt während folgender Zeiten
montags | 8 - 12 Uhr |
dienstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr |
mittwochs | 8 - 12 Uhr |
donnerstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr |
freitags | 8 - 12 Uhr |
öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.
Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt unter
www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bekanntmachungen/bebauungsplan-nr-44
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll.
Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen; dies sind die Kontaktdaten und die E-Mail-Adresse sowie alle Informationen, die Sie uns im Rahmen der Stellungnahmen mitteilen. Für die vorliegende Planung entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UP) gem. § 13a BauGB und damit die Erarbeitung eines Umweltberichtes.
Ballenstedt, den 30.07.2024 Bürgermeister Siegel
Begründung vbB-Plan Poststraße Ballenstedt Entwurf Arpril 2024
Anhang vbB-Plan Poststraße Bedarfssituation für vollstationäre Pflege, Ballenstedt
Planzeichnung vbB-Plan Poststraße Ballenstedt Entwurf April 2024
Planzeichnung VE-Plan Poststraße Ballenstedt Entwurf April 2024