
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Herzfeldweg“ im OT Rieder
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Herzfeldweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Herzfeldweg“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Herzfeldweg“ einschl. der Begründung liegen in der Zeit vom
27.06.2022 bis zum 29.07.2022
Im Bauverwaltungsamt (Zimmer 17) der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12 in 06493 Ballenstedt während folgender Zeiten
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt unter www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bebauungsplaene-ballenstedt eingesehen werden.
Weiterhin wird die Möglichkeit der Einsichtnahme durch eine vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Ansprechpartner Herrn Filip (telefonisch unter (039483) 96734 oder per E-Mail steffen.filip@ballenstedt.de) gewährt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfügbar:
- Entwurf Umweltbericht (als Teil der Begründung Stand Januar 2022)
- Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange bei Durchführung des Vorhabens zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen, Tiere und Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen
- Eingriffsbilanzierung
- Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes bei Durchführung
- Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
- Prüfung von Planungsalternativen
- Beschreibung der Maßnahmen des Monitoring
- artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Blendgutachten
Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verfügbar:
- Stellungnahme Landkreis Harz
- Verwertung anfallender Abfallarten
- Einbau unbelasteter Bodenmaterialien vorwiegend am Standort
- gem. Altlastenkataster keine Verdachtsflächen erfasst
- Hinweise zur Eingriffsbilanzierung
- Hinweis zu möglichen Blendwirkungen
- Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
- Hinweis auf temporär auftretende landwirtschaftliche Emissionen (Staub, Feinpartikel, Geruch)
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
- Hinweis auf zumindest zeitweise oberflächennahe Grundwasserstände
- Keine Bedenken zum Baugrund
- Landesverwaltungsamt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege
- Verweis auf Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht
Ballenstedt, den 25.05.2022 Bürgermeister Siegel

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_vbB-Plan Nr. 41 SolarparkRieder Stadt Ballenstedt OT Rieder Entwurf Jan. 2022
Begründung vbB-Plan Nr. 40 Solarpark Herz22
Planzeichnung vbB-Plan Nr. 40 Solarpark Herzfeldweg Stadt Ballenstedt OT RiederEntwurf Januar 2022