
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ einschl. der Begründung, Grünordnungsplan, Bestandskartierung zum Biotop- und Artenschutz und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
06.02.2023 bis zum 10.03.2023
durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.
Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 06.02.2023 bis zum 10.03.2023 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten
montags | 8 - 12 Uhr |
dienstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr |
mittwochs | 8 - 12 Uhr |
donnerstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr |
freitags | 8 - 12 Uhr |
eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden.
Aufgrund von möglichen Kontaktbeschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie wird für eine Einsichtnahme in die Planunterlagen eine vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Ansprechpartner Herrn Stadler telefonisch unter (039483) 96734 oder per E-Mail (daniel. stadler@ballenstedt.de) erbeten. Die Hygienestandards und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 40 „Selkemühle“ unberücksichtigt bleiben.
Ballenstedt, den 11.01.2023
Dr. Michael Knoppik Bürgermeister
