
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
27.03.2023 bis zum 01.05.2023
durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.
Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 01.05.2023 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten:
montags | 8 - 12 Uhr |
dienstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr |
mittwochs | 8 - 12 Uhr |
donnerstags | 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr |
freitags | 8 - 12 Uhr |
eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie
- die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen, Hochwasserschutzgebiet der Selke, Amphibienwanderstrecke, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Lage im Landschaftsschutzgebiet, im SPA-Gebiet und Naturpark, zur Erforderlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes, Hinweise zu Pflanzfestsetzungen, zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und zum Artenschutz.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 40 „Selkemühle“ unberücksichtigt bleiben.
Ballenstedt, den 01.03.2023 Bürgermeister Siegel

Selkemühle
