Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.39 „Am Sägewerk“ im OT Rieder
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat mit Beschluss vom 15.07.2021 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.39 „Am Sägewerk“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.39 „Am Sägewerk“ einschl. der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
26.07.2021 bis zum 27.08.2021
im Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten
montags | von 8.00 - 12.00 Uhr |
dienstags | von 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
mittwochs | von 8.00 - 12.00 Uhr |
donnerstags | von 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
freitags | von 8.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermann Einsicht aus.
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt unter www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bebauungsplaene-ballenstedt eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten umweltbezogener Informationen entnehmen Sie hier.
Ballenstedt, den 15.07.2021 Bürgermeister Siegel
