
Bekanntmachung über die Aufstellung und der öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes B 23 „Wohngebiet Apfelallee“ der Stadt Ballenstedt
Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes B 23 „Wohngebiet Apfelallee“ aufzustellen. In seiner Sitzung am 15.07.2021 wurde beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes B 23 „Wohngebiet Apfelal-lee“ öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes B 23 „Wohngebiet Apfelallee“ einschl. der Begründung liegen in der Zeit vom
26.07.2021 bis zum 27.08.2021
im Bauverwaltungsamt (Zimmer 17) der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12 in 06493 Ballenstedt während folgender Zeiten
montags |
von 08.00 - 12.00 Uhr |
dienstags |
von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
mittwochs |
von 08.00 - 12.00 Uhr |
donnerstags |
von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
freitags |
von 08.00 - 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden.
Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt unter www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bebauungsplaene-ballenstedt eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt wird. Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
Ballenstedt, den 15.07.2021 Bürgermeister / Siegel
