
Stadt Ballenstedt
Öffentliche Bekanntmachung
Abschluss des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Weiterführung des Steintagebaus Harzer Grauwacke Rieder“
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt) hat mit der Gutachterlichen Stellungnahme vom 14. Februar 2025 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Weiterführung des Steintagebaus Harzer Grauwacke Rieder“ abgeschlossen.
Im Ergebnis des Verfahrens konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Gutachterlichen Stellungnahme aufgeführten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange vereinbar ist.
Das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein dem Zulassungsverfahren vorgelagertes behördeninternes Verfahren zur Abwägung der raum- und umweltbezogenen Belange des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten einschließlich einer Koordinierungsaufgabe.
Gegenüber dem Träger der Planung sowie gegenüber Einzelnen hat das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen Entscheidungen.
Gemäß § 15 Abs. 6 ROG kann das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung überprüft werden.
Der Öffentlichkeit ist auf der Grundlage des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt in den durch die Planung berührten Gemeinden Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Weiterführung des Steintagebaus Harzer Grauwacke Rieder“ zu unterrichten.
Zudem ist die Öffentlichkeit durch die jeweilige Gemeinde über die Ergebnisse der am 05. Juni 2024 durchgeführten Erörterung im Zuge des vorgenannten Verfahrens zu unterrichten.
Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Abschluss des Verfahrens und über die Ergebnisse der Erörterung informiert. Die Gutachterliche Stellungnahme einschließlich dazugehörender 4 Anlagen (u.a. Protokoll der Erörterung) sind über die nachfolgenden Links auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar:
Als Kurzadresse: www.lsaurl.de/rvprieder
Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, Bauverwaltungsamt, Zimmer 17, im Zeitraum vom 22.04.2025 bis 10.06.2025
während der Dienststunden
montags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ballenstedt den 22.04.2025
Dr. Michael Knoppik
Bürgermeiter
