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Öffentliche Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Überarbeitung der Verordnungen der vor 1990 ausgewiesenen Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt

 
Auslegung der Verordnungsentwürfe
 

Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 1.Juli 1990 (Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern) ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden. Zudem haben in den vergangenen Jahrzehnten natürliche Prozesse die Landschaft verändert und neue Erkenntnisse erweiterten den Wissensstand in Ökologie und Naturschutz. Dies macht eine gründliche Überarbeitung der Verordnung und eine neue Festsetzung von circa 90 Naturschutzgebieten notwendig.

Die Überarbeitung der Verordnungen setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in dem Eigentümer*innen, Bürger*innen, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der neuen Schutzgebietsverordnungen zu äußern. Dafür sollen Entwürfe der Schutzgebietsverordnungen im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) sowie in den betreffenden Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme ausliegen.

Alle Verfahrensunterlagen, welche die Stadt Ballenstedt betreffen, liegen vom 21. August bis einschließlich 22. September 2023 während der Sprechzeiten in der Stadt Ballenstedt Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
 
Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der oberen Naturschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur allgemeinen
Einsichtnahme aus. 
 
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 
8:00 - 12:00 Uhr
 

Während dieser Zeiten kann bei der Stadt Ballenstedt oder bei der oberen Naturschutzbehörde Bedenken und Anregungen (Einwendungen) als Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Stellungnahme ist fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 06. Oktober 2023 bei der Stadt Ballenstedt oder der oberen Naturschutzbehörde eingereicht wurde. Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden alle Verordnungsdokumente ein - schließlich der dazugehörigen Karten online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ bereitgestellt.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen über diesen Service online einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.

  

Ballenstedt, den 01.03.2023
 
Bürgermeister
Siegel
gez. Dr. Knoppik
Bürgermeister

 

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