Ballenstedt Hügel
Gegensteine bei Ballenstedt
  • Gegensteine bei Ballenstedt
Facebook Impressum Kontakt Sitemap
Trenner

Interessenbekundungsverfahren für die Leistungen nach § 11 SGB VIII

Jugendclub der Stadt Ballenstedt, Holsteiner Straße 9, 06493 Ballenstedt

 
Grundlage für das Interessenbekundungsverfahren ist das SGB VIII, insbesondere § 3 – freie und öffentliche Jugendhilfe
 
 
Mit der Förderung von Personalkosten wird entsprechend den örtlichen Bedarfslagen der Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gem. §§ 11 – 14 SBG VIII gesichert.
 
Es handelt sich um ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Ballenstedt. Das Verfahren dient der Ermittlung der Interessenten so wie der Auswahl geeigneter Bewerber.
 
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt.
Die im Rahmen dieses Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen sind für beide Seiten vertraulich und unverbindlich.
Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren ist offen und richtet sich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
 
Die Übersendung und Veröffentlichung dieser Unterlagen enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung. Es handelt sich dabei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Absagen an nicht berücksichtigte Bewerber werden nicht erteilt.
 
Die Stadt Ballenstedt beabsichtigt, Träger aussichtsreicher Interessenbekundungen zu vertiefenden Gesprächen einzuladen. Dies wird innerhalb von 4 Wochen nach Fristende erfolgen. Sollten Träger in diesem Zeitraum keine Einladungen erhalten, kann di
es bereits als Absage gewertet werden.
Die Stadt Ballenstedt behält sich vor, bei unzureichenden Voraussetzungen der eingegangenen Interessenbekundungen, das Verfahren aufzuheben.
Ziel ist es mit den ausgewählten Trägern einen Leistungsvertrag und einen Betreibervertrag für das gesamte Objekt:
Jugendclub der Stadt Ballenstedt, Holsteiner Straße 9, Ballenstedt
abzuschließen. Die Stadt Ballenstedt ist Eigentümer in des Objektes.
 
Interessenbekungsverfahren Jugendclub Ballenstedt - Unterlagen