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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“

Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 

27.03.2023 bis zum 01.05.2023

durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 27.03.2023 bis zum 01.05.2023 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten:

montags 8 - 12 Uhr
dienstags 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr
mittwochs 8 - 12 Uhr
donnerstags 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr
freitags 8 - 12 Uhr

eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.

 

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 40 „Selkemühle“ unberücksichtigt bleiben.

 

 

Ballenstedt, den  01.03.2023                   Bürgermeister                                     Siegel

Selkemühle

Selkemühle

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Planunterlagen zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Selkemühle“

 01 Deckblatt vorn

 02 Planentwurf Selkemühle 04

 03 Begründung 16

 04 Umweltbericht

 05 Bestandskartierung Biotop- und Artenschutz zum vbB-Plan Nr. 40 Selkemühle Entwurf Oktober 2022

 06 Grünordnungsplan zum vbB-Plan Nr. 40 Selkemühle Planzeichnung Stand Entwurf Oktober 2022

 07 Grünordnungsplan zum vbB-Plan Nr. 40 Selkemühle Stand Entwurf Oktober 2022

 08 umweltrelevante Stellungnahmen