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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Wohngebiet Poststraße“ der Stadt Ballenstedt

Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohngebiet Poststraße“ – (ehemalige Gärtnerei) aufzustellen und den Vorentwurf öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird dabei im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich innerorts von Ballenstedt zwischen Poststraße und Allee. Es umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Ballenstedt, Flur 6, Flurstücke 666, 667/1, 667/2, 686/9, 686/10 und 686/8 mit einer Gesamtgröße von ca. 0,7 ha. Das Plangebiet ist als Anlage 1 beigefügt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Wohngebiet Poststraße“ mit dem Vorentwurf der Begründung liegt in der Zeit vom

26.02.2024 bis zum 27.03.2024

Im Bauverwaltungsamt (Zimmer 17) der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12 in 06493 Ballenstedt während folgender Zeiten

 

montags 8 - 12 Uhr
dienstags 8 - 12 Uhr | 14 - 18 Uhr
mittwochs 8 - 12 Uhr
donnerstags 8 - 12 Uhr | 14 - 16 Uhr
freitags 8 - 12 Uhr

    

öffentlich aus.

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.

 

Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt unter

www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bekanntmachungen/bebauungsplan-nr-44

 eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Für die vorliegende Planung entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UP) und damit die Erarbeitung eines Umweltberichtes.

 

 

Ballenstedt, den 26.01.2024                                         Bürgermeister                                                              Siegel

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44

„Wohngebiet Poststraße“ (mit integriertem Vorhaben - und Erschließungsplan)

 

 Begründung Vorentwurf 11/23

 Planzeichnung Wohngebiet Poststraße Entwurf 11/23

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