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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.39 „Am Sägewerk“ im OT Rieder


Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat mit Beschluss vom 15.07.2021 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.39 „Am Sägewerk“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.39 „Am Sägewerk“ einschl. der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

26.07.2021 bis zum 27.08.2021

im Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten 

 

montags von 8.00 - 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
mittwochs von 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
freitags von 8.00 - 12.00 Uhr

 

zu jedermann Einsicht aus.

Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Gleichzeitig können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Ballenstedt unter www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bebauungsplaene-ballenstedt eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten umweltbezogener Informationen entnehmen Sie hier.

 

Ballenstedt, den 15.07.2021 Bürgermeister Siegel

Trenner

 Bekanntmachung Auslegung des Bebauungsplanes Nr 39

 2021-07-22 B-Plan Nr. 39 Planteil A

 2021-07-20 B-Plan Nr. 39 Begründung Planteil B

 ALFF

 Geltungsbereich Am Sägewerk_ Erweiterung

 STN_4_2_ Am Sägewerk 0421