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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Rieder-Ballenstedt“  

 

Der Stadtrat der Stadt Ballenstedt hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 beschlossen, den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Rieder-Ballenstedt“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Rieder-Ballenstedt“ ist im beigefügtem Lageplan gekennzeichnet.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes einschl. der Begründung und des Umweltberichts in der Zeit vom 

29.08.2023 bis zum 29.09.2023

durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Startseite der Stadt Ballenstedt „www.ballenstedt.de“ unter der Rubrik Bekanntmachungen.

 

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 29.08.2023 bis zum 29.09.2023 auch im Bauverwaltungsamt, Zimmer 17 der Stadt Ballenstedt, Rathausplatz 12, 06493 Ballenstedt, zu folgenden Zeiten:

 
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
 

eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift oder jederzeit per E-Mail unter folgender Adresse rathaus@ballenstedt.de vorgebracht werden. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter (039483 96734) oder per E-Mail (daniel.stadler@ballenstedt.de) auch zu anderen Zeiten möglich.

 

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

 

  • Der Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern 

Hierzu kann von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Solarpark Rieder-Ballenstedt“ unberücksichtigt bleiben.

 

Ballenstedt, den  01.08.2023                   Bürgermeister                                     Siegel 

 

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 Solarpark Rieder-Ballenstedt_BPlan Nr. 42_Planzeichnung_VE-2023-04-05

 Solarpark Rieder-Ballenstedt_BPlan Nr. 42_VEP_VE-2023-04-05 (1)

 Solarpark-Rieder-Ballenstedt_ BPlan-Nr42_Begruendung-mit-Umweltbericht_VE_2023-04-05